
Miteinander die Region stärken – werde Teil der Genossenschaft!
Bei Raiffeisen Miteinander steht der Gedanke der Gemeinschaft im Mittelpunkt.
Anders als in klassischen Unternehmen zählt hier nicht der Gewinn für wenige, sondern der Mehrwert für alle – durch Wissenstransfer, Sonderkonditionen & die Unterstützung einer starken Region.
Warum solltest du Mitglied bei Raiffeisen Miteinander werden?
Weil du deine Heimat liebst.
Als Mitglied stärkst du die Region, in der du lebst. Du trägst dazu bei, dass unsere Region lebendig, lebenswert und zukunftsfähig bleibt – für dich, deine Familie und kommende Generationen.
Weil du Raum zum Leben schaffst.
Gemeinsam sorgen wir für leistbaren Wohnraum in der Region – für junge Familien, engagierte Menschen und alle, die hier ihre Wurzeln haben oder schlagen wollen.
Weil Zusammenhalt mehr zählt als Profit.
Du bist Teil einer starken Gemeinschaft. Kein Großkonzern, keine anonyme Firma – sondern Menschen aus deiner Umgebung, die gemeinsam anpacken und gestalten.
Weil du hier Zukunft siehst.
Du hilfst mit, dass junge, talentierte Menschen im Tal bleiben können – mit sinnvollen Jobs, fairen Chancen und einer echten Perspektive. So wächst nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Lebensqualität.

Wie funktioniert eine Mitgliedschaft?
Als Mitglied profitierst du von den Vorteilen einer starken, regionalen Vernetzung, während du gleichzeitig die lokale Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Mit einem einmaligen Beitrag von 50 € sicherst du dir einen regelmäßigen Wissensaustausch, angestoßen von Unternehmen aus der Region. Außerdem bist du stimmberechtigt und hast so die Möglichkeiten, dich aktiv einzubringen und die Entwicklung unserer Genossenschaft mitzugestalten.
Werde ein Teil der Genossenschaft und profitiere von zahlreichen Vorteilen
Networking, Zugang zu Events & hilfreiches Know-how
Regelmäßige Updates mit exklusiven Angeboten & Informationen.
Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Genossenschaft & der Region.
Attraktive Sonderleistungen bei unseren Partnerunternehmen.




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Fülle einfach das Formular aus und werde Teil von Raiffeisen Miteinander! Nach dem Absenden prüfen wir deine Angaben und melden uns zeitnah bei dir mit allen Infos zu deiner Mitgliedschaft.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
In Österreich existieren zahlreiche Unternehmensformen, die unter bestimmten Voraussetzungen agieren. Eine davon ist die Genossenschaft. Grundsätzlich werden Genossenschaften gegründet, wenn eine Kooperation verwirklicht werden soll. Die Mitglieder der Genossenschaft unterliegen hierbei stets zwei Funktionen, die sie umsetzen müssen. Aufgrund ihrer Beliebtheit ist die Genossenschaft in Österreich weit verbreitet, wodurch gewisse Verbände und Unternehmen auf eine lange Geschichte zurückblicken können.
Die Gesellschaft gilt als sichere Rechtsform, Genossenschaften werden seltener insolvent als alle anderen Geschäftsformen. Diese Tatsache hängt unmittelbar mit der Betreuung und der Prüfung durch den zuständigen Revisionsverband zusammen. Der Revisionsverband begleitet die Genossenschaft ab dem Zeitpunkt der Geschäftsgründung, wodurch er über den gesamten Gründungsprozess hinweg eng mit dem Unternehmen verknüpft ist. Zugleich hilft der Revisionsverband den Genossenschaften, wenn steuerliche, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Probleme bzw. Fragen eintreten.
Ob eine Person Mitglied einer Genossenschaft in Österreich werden kann, hängt immer von den Bestimmungen der Satzung ab. Grundsätzlich sind sämtliche natürlichen und juristischen Personen, beispielsweise private Unternehmer:innen, und unternehmerisch tätige eingetragene Personengesellschaften in der Lage, im Zuge einer Genossenschaft zu agieren. Bezüglich Personengesellschaften ist es notwendig, dass diese einem bestimmten Geschäfts- oder Berufszweig angehören.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft erfolgt, sobald die Interessent:inen eine Beitrittserklärung abgegeben haben, wobei der Beitritt durch den Beschluss des Vorstands erfolgt. Gegebenenfalls müssen Vorstand und Aufsichtsrat den Beschluss erteilen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften muss keine Meldung an das Firmenbuch erfolgen. Beschließt ein Mitglied, dass es aus der Genossenschaft austreten möchte, muss es diesen Schritt ebenfalls lediglich mittels eines Kündigungsschreibens mitteilen.
Anders als bei den restlichen Gesellschaftsformen in Österreich ist es Genossenschaften möglich, dass diese sowohl mit beschränkter oder unbeschränkter Haftung der Mitglieder errichtet werden. Erfolgt eine unbeschränkte Haftung, muss jedes Mitglied mit seinem eigenen Vermögen haften. Liegt eine beschränkte Haftung vor, haftet das Mitglied lediglich mit einem zuvor festgelegten Betrag. Genossenschaften mit bestimmten Zwecken wie etwa Konsumvereine sind des Weiteren in der Lage, ihre Haftung unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf ihren Geschäftsanteil zu beschränken.
Bezüglich Gewerberecht ist es Genossenschaften erst möglich, ein Gewerbe nach dem Eintrag in das Firmenbuch anzumelden. Dem Gewerbe müssen dabei immer ein:e gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in vorstehen.
Als allgemeine rechtliche Grundlagen für sämtliche Genossenschaften in Österreich gelten das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz bzw. ASVG sowie das Genossenschaftsgesetz bzw. GenG. Alle Genossenschaften sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten. Zugleich existiert die Genossenschaft auf gesetzlicher Basis erst mit ihrem Eintrag in das Firmenbuch.
Grundlegend werden in Österreich die Erwerbs-Genossenschaft sowie die Wirtschafts-Genossenschaft unterschieden. Beide Genossenschaftsformen müssen laut Gesetz immer eine Generalversammlung, einen Aufsichtsrat sowie einen Vorstand besitzen. Die Generalversammlung bestimmt, wie die Genossenschaft arbeiten soll. Sämtliche Mitglieder besitzen hierbei dasselbe Stimmrecht. Zugleich wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Genossenschaft regelmäßig zu kontrollieren und den Vorstand der Genossenschaft zu bestimmen. Bezüglich Vorstand handelt es sich nie um eine einzige Person, Er setzt sich immer aus mehreren Mitgliedern der Genossenschaft zusammen. Hierbei übernimmt der Vorstand die Aufgabe der Geschäftsführung der Genossenschaft.
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung in Österreich existieren verschiedenste Genossenschaftsarten. Unter anderem ist es möglich, eine Einkaufs-, Wohnungs-, Bau- oder Kreditgenossenschaft zu führen. Für alle Genossenschaftsarten gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, sodass sich lediglich das Geschäftsmodell und das damit verbundene Unternehmensziel unterscheiden.
Der Österreichische Raiffeisenverband ist eine Genossenschaft aus dem Kreditsektor, deren Ursprünge bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, und die bis heute aktiv ist. Ursprünglich als Darlehenskassen-Verein 1862 gegründet, stellt die Genossenschaft ein Modell dar, an dem sich nachfolgende Unternehmer:innen ein Beispiel für ihre Genossenschaftsgründungen nahmen. Ziel des Verbands war es ab dem Gründungszeitpunkt, sich auf die Förderung ihrer Mitglieder und nicht auf den Gewinn zu konzentrieren. Tätigten wohlhabende Mitglieder Spareinlagen, konnten andere Mitglieder günstige und zugleich langfristige Darlehen in Anspruch nehmen. Inzwischen durfte der Österreichische Raiffeisenverband sein 150-Jahr-Jubiläum zu begehen – und er ist weiter aktiv als Genossenschaft tätig.
Noch heute hält die Raiffeisenbank ihre traditionellen Werte als Genossenschaft hoch. Kreditnehmer:innen sind in der Lage, über die Bank günstige Darlehen aufzunehmen und das Kapital für Eigenzwecke zu verwenden. Insgesamt verfügt der Österreichische Raiffeisenverband über 1.500 Raiffeisen-Genossenschaften in ganz Österreich, wodurch der Kund:innenstamm nicht nur stabil bleibt, sondern laufend wächst. Zudem besteht für Privatpersonen und Unternehmer:innen die Chance, Teil des Verbands und folglich der Genossenschaft zu werden. Die Mitgliedschaft erfolgt regional und übergreifend, sodass potenzielle Mitglieder stets die Chance haben, in die Genossenschaft zu investieren und ihr eigenes Unternehmen durch die Mitgliedschaft gezielt zu fördern.